Ich wollt', es würd' im Schlaf geschehen...
Seit über 20 Jahren bieten wir in indizierten Fällen die Behandlung in Vollnarkose an. Dazu gehören Patienten mit ausgeprägten Angstzuständen vor einer Zahnbehandlung sowie umfangreiche Sanierungen bei Kindern und geistig Behinderten.
Bitte beachten Sie, dass die Vollnarkose keine "Wunschleistung" ist, sondern eine gesonderte Begründung erfordert Damit die Kosten der Narkose bei Angstpatienten von der Krankenkasse übernommen werden, ist eine fachärztliche (psychiatrische/psychologische) Begründung erforderlich. Ein Attest durch den Hausarzt reicht nicht aus.
Sollten Sie eine Narkosebehandlung ohne Vorliegen einer fachärztlichen Begründung wünschen, gibt es die Möglichkeit, die Intubationsnarkose privat zu bezahlen. Die Kosten dafür betragen für die erste Stunde 250,- Euro, für jede weitere angefangene Stunde 50,- Euro.
Reden Sie mit uns, wir beraten Sie gern und ausführlich.
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